Von Oracle in die Cloud – Wechsel mit Hindernissen
Wie komme ich aus meinen alten Oracle-Verträgen raus?
Nehmen wir an, ein Kunde möchte mit seiner Oracle Datenbank-Umgebung in die Microsoft Azure Cloud wechseln: Er kann dann grundsätzlich dafür seine bisher gehaltenen Lizenzen nach dem Modell BYO-License (Bring Your Own) nutzen. Nimmt man weiterhin an, dass der Kunde vorher seine Umgebung nach Processors lizenziert und auf einer Hardware mit Intel-Prozessoren betrieben hat (im vereinfachten Falle nicht virtualisiert), stellt man fest, dass bei Wechsel in die Microsoft Azure-Cloud die sogenannte Core-Factor-Tabelle nicht mehr gilt. In dieser Tabelle können Kunden nachlesen, welcher Faktor bei der Berechnung der benötigten Lizenzen für eine Umgebung anzuwenden ist. In unserem Beispiel wäre der Faktor für die Intel-Prozessoren 0,5. Mit anderen Worten benötigt der Kunde also nur eine Processorlizenz für zwei Intel-Prozessorcores. Beim Wechsel in die Microsoft-Azure-Cloud gilt dies jedoch nicht mehr, da diese Tabelle keine Anwendung findet und somit mit dem Faktor eins zu rechnen ist. Der Kunde braucht also doppelt so viele Lizenzen wie vorher. Einige Kunden spielen dann mit dem Gedanken auf Microsoft SQL-Datenbanken zu wechseln, um diese preisliche Falle zu umgehen.
Leider machen die Regeln für die Oracle Lizenzierung dem Ganzen einen Strich durch die Rechnung. In der Regel scheitert der Kunde vor allem an zwei Oracle Lizenzregeln: Zum einen an der Regel für den Matching Support Level und zum anderen der Regel für die sogenannte Recalculation.
Der Oracle Kunde hat zunächst den Wunsch, für die Lizenzen für den Teil der Umgebung, der in die Cloud wandern soll, keine Wartungsgebühren mehr zu zahlen. Doch laut Oracle Lizenzierungsregeln muss er entweder alle oder keine seiner Lizenzen unter Support halten. Dies besagt die Regel für den Matching Support Level. Sofort kommen Oracle Kunden dann auf die Idee, Lizenzen abzukündigen bzw. zu terminieren. Doch auch dann wird es nicht günstiger. Oracle lässt dies zwar zu, berechnet aber nun den Support für die verbleibenden Lizenzen anhand anderer Berechnungsgrundlagen und letztlich bleibt es bei dem vorher gewohnten Preis (sogenannte Recalculation). Wenn Kunden nicht aus den Oracle Verträgen herauskommen, wird der Wechsel in die Microsoft Azure Cloud unwirtschaftlich. Hier helfen die Experten für Oracle Lizenzierung von ProLicense.
Wie wird der Weg in die Cloud möglich?
„Wir analysieren genau die Vertrags- und Nutzungssituation des Kunden und zeigen Wege auf, wie der Kunde seinen Wunsch des Umzugs in die Cloud wirtschaftlich sinnvoll umsetzen kann“, berichtet Christian Grave, Geschäftsführer bei ProLicense und Experte Oracle Lizenzierung. Da kein Software Hersteller gern Kunden verliert, steigt oft auch das Software Audit-Risiko in solchen Situationen. „Wir kennen die Probleme des Kunden genau und könne durch unsere langjährige Erfahrung mit den Oracle Lizenzregeln, dem Verhalten des Oracle Vertriebs und der teilweise äußerst komplexen Vertragsgestaltung Strategien entwickeln, die am Ende auch zu der seitens des Kunden erhofften Ersparnis führen. Dabei kommt es den Kunden besonders zu Gute, dass wir absolut unabhängig und keine Oracle-Partner sind“, ergänzt Rechtsanwalt Sören Reimers, ebenfalls Geschäftsführer bei ProLicense und Spezialist für Oracle Audits.
Interessierte Kunden können über die Website der ProLicense (www.prolicense.com) Kontakt zu den Oracle Experten aufnehmen und in einem kostenfreien und unverbindlichen Telefonat mehr über die Arbeitsweise der unabhängigen Oracle Profis erfahren.
Interessante Videos mit Christian Grave zu diesem Thema finden Sie auch auf Youtube:
Eine interessante Youtube-Playlist über Software Audits finden Sie hier:
Software Audit – Software Lizenzaudits – Sicherung Ihrer Rechte!
und hier
Software Audit Basics – FAQ [Software Audit – Software Lizenz Audit]
Youtube-Kanal von ProLicense (viele Software Audit Videos):
ProLicense – die Software Audit Experten
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