Wann wird das janoFair-Schlichtungsverfahren nicht durchgeführt?

Wann wird das janoFair-Schlichtungsverfahren nicht durchgeführt?

janoFair ergänzt das Angebot von Rechtsdokumenten für einen Onlineshop und bietet dem Käufer einen echten Mehrwert beim Einkauf. Dieser Service ist sowohl für Käufer, als auch Shopbetreiber kostenfrei. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist freiwillig. Das Verfahren kann jederzeit von den Beteiligten beendet werden.

Schlichtungsordnung regelt die Durchführung

janoFair sorgt vor allem für eine neutrale Schlichtung bei Konflikten zwischen Shopbetreibern und ihren Kunden. Daneben bringt das Verfahren Zeitersparnis und minimalen Aufwand bei der Durchführung. Aus diesem Grund sieht die Schlichtungsordnung Ausnahmen vor, wann eine Schlichtung nicht durchgeführt wird.

Streitigkeiten die aus Dienstleistungsverträgen resultieren, werden von janoFair nicht bearbeitet. Darüber hinaus ist janoFair nicht zuständig für mietrechtliche oder arbeitsrechtliche Streitigkeiten, da diese Konflikte erfahrungsgemäß eine intensive Sachverhaltsermittlung voraussetzen. Eine Schlichtung wird auch nicht durchgeführt, wenn beispielsweise

  • der Gegenstand der Streitigkeit bereits in irgendeiner Form bei einer anderen Schlichtungsstelle oder einem Gericht anhängig gemacht wurde oder wird,
  • zur Klärung des Sachverhalts Zeugen gehört werden müssen,
  • der Anspruch bei Antragsstellung bereits verjährt ist,
  • die Streitigkeit entstanden ist, bevor der beteiligte Shopbetreiber am Schlichtungsservice von janoFair erstmalig teilgenommen hat oder
  • der Streitwert 100.000 Euro übersteigt.

Problemlösung auch bei Ablehnung der Durchführung

Liegt einer der Ausschlussgründe vor, bedeutet das nicht, dass Käufer und Kunden einen möglichen Anspruch nicht durchsetzen können. Der Weg vor eine staatlich anerkannte Verbraucherstreitschlichtungsstelle bleibt ebenso offen, wie der Weg vor ein staatliches Gericht.

Aber auch ohne eine aktive Rolle bleibt janoFair Anlaufstelle für Parteien eines Konflikts. Die Beteiligten können ohne die Mitwirkung, aber unter Verwendung des Schlichtungsservice von janoFair, miteinander kommunizieren. Auf diese Weise kommt es in der Praxis immer wieder zu Aufklärung, die den bestehenden Konflikt löst.

Wo ist meine Lieferung? – Ein typischer Fall aus der Praxis

Der Kunde eines Onlineshops hat seine Ware nach Bestellung und Bezahlung nicht erhalten. Da der Käufer seinen Wohnsitz im europäischen Ausland hatte, war janoFair für die Durchführung der Schlichtung nicht zuständig. Der Käufer hat trotzdem einen Schlichtungsantrag gestellt und sich über die Lieferverzögerung beschwert.

janoFair hat daraufhin die Durchführung wegen Unzuständigkeit abgelehnt. Der Shopbetreiber hat auf die Beschwerde des Kunden trotzdem reagiert und eine Sendungsnummer und den Sendungsverlauf seinem Käufer über janoFair vorgelegt. Daran konnte der Kunde erkennen, dass seine Ware rechtzeitig vom Händler versandt wurde.

Die Verzögerung kam nur durch die Zollabfertigung zustande, die der Händler nicht zu vertreten hatte. Im Ergebnis war janoFair zwar nicht zuständig. Durch die automatisierte Kommunikation der Beteiligten, wurde dem Käufer dennoch geholfen und der Konflikt bereinigt.

Über die janolaw AG

Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit mehr als 15 Jahren zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen und ist Spezialist für die softwaregestützte interaktive Erstellung von rechtskonformen juristischen Dokumenten.

Für dauerhaften Abmahnschutz sorgt der speziell auf den innerdeutschen Warenverkauf im Internet zugeschnittene AGB-Service.
Ob als AGB Update-Service, der einfachen Copy & Paste Lösung, mit Aktualisierungsservice per E-Mail für Marktplätze bzw. den eigenen Internetshop, oder dem komfortablen AGB Hosting-Service für den eigenen Webshop mit kostenloser Online-Streitschlichtung janoFair und automatischer Aktualisierung der Rechtstexte per Schnittstelle.
Beide Service beinhalten die janolaw Abmahnkostenhaftung und die optionale Möglichkeit die Rechtstexte für den eigenen Online-Shop auch in englischer und französischer Sprache zu erwerben.
Darüber hinaus können Kunden mit dem Online-Shop Quick Check Ihren Internetshop auf weitere rechtliche Schwachstellen mit erhöhter Abmahngefahr überprüfen.

Mehrere 100 Muster-Vorlagen und individuell anpassbare Dokumente wie Arbeits- und Mietverträge, Arbeitszeugnisse, Kaufverträge, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen oder Testamente runden das Portfolio ab.

Zudem helfen erfahrene Rechtsanwälte bei Fragen zum Internetrecht verbindlich am Telefon und kostenlose Ratgeber-Broschüren leisten juristische erste Hilfe zum Download.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

janolaw AG
Otto-Volger-Straße 3c
65843 Sulzbach / Ts
Telefon: +49 (069) 24 74 34 -550
Telefax: +49 (069) 24 74 34 -559
http://www.janolaw.de

Ansprechpartner:
Thomas Barton
Rechtsabteilung
E-Mail: tbarton@janolaw.de
Holger Linneweber
Leiter Marketing & Vertrieb
Telefon: +49 (6196) 7722-500
Fax: +49 (6196) 7722-507
E-Mail: hlinneweber@janolaw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.