Vertrauen ist gut!
Der Autor dieses Textes hat sein ganzes Berufsleben in der technischen Gebäudeausstattung verbracht; daher erfolgt die weitere Betrachtung der Frage nach Vertrauen und Kontrolle am Beispiel eines Gebäudes. Oder, um genauer zu sein: Dessen Aufzug.
Vertrauen Sie dem Aufzug?
Als Nutzer hat man da eigentlich keine große Wahl. Wenn Sie dem Aufzug nicht vertrauen, nehmen Sie die Treppe. Da ist es gut, wenn man zwei gesunde Beine hat. Die hat aber nicht jeder. Bei hohen Gebäuden oder dem Lastentransport stellt sich die Frage ohnehin nicht. Somit muss man in gewisser Weise Vertrauen in den Aufzug haben. Es ist ein Mythos, dass Aufzüge abstürzen. Das kommt nur in Blockbustern aus Hollywood vor. Realistisch ist aber das Steckenbleiben. Statistisch gesehen passiert das jedem ein bis zwei Mal im Leben. Das ist "nur" ärgerlich, wenn die Befreiung danach schnell einsetzt. Dafür sind Notruftelefone gesetzlich vorgeschrieben. Hier kann der Nutzer jetzt schon die erste Selbstkontrolle durchführen: Hat der benutzte Aufzug einen gelben Alarmtaster, Mikrophon und Lautsprecher? Wenn ja, können Interessierte diesen Taster einmal für einen Probealarm betätigen. Meldet sich eine kompetente Person und könnte diese die Notbefreiung einleiten? Solch ein Probealarm sollte fairerweise immer mit einem freundlichen "Danke, das war ein Probealarm. Bitte keine Aktion einleiten" beendet werden.
Wäre es aber nicht viel besser, wenn im Vorfeld alles getan würde, um so einen Personeneinschluss von vornherein zu verhindern? Vorbeugende Wartung kann hier kleine Wunder bewirken.
Damit sind wir bei einem zweiten Punkt zum Thema "Vertrauen und Kontrolle": Jeder Betreiber eines Aufzugs ist verpflichtet, regelmäßige Wartungen und sogenannte In-Augenschein-Nahmen durchzuführen. Woher weiß der Betreiber, dass diese Wartungen und Sichtprüfungen nicht nur berechnet, sondern auch durchgeführt werden? Wie gründlich werden sie gemacht? Werden kleine Reparaturen sofort durchgeführt oder nur aufgeschrieben, um sich selbst abzusichern? Kann der Betreiber dem Wartungsunternehmen blind vertrauen? Wie kann er in einem möglichen Rechtsstreit nachweisen, dass er alles Menschenmögliche getan hat, um Schaden von seinen Nutzern abzuwenden?
Glücklicherweise gibt es technische Geräte, die die Kontrolle der Aufzugsanlagen permanent durchführen. Das Fahrverhalten wird fortlaufend überwacht; Abweichungen werden registriert und lösen ggf. einen Wartungseinsatz aus. Diese Hintergrundkontrolle führt zu einer deutlich höheren Verfügbarkeit und reduziert somit das Risiko des Steckenbleibens erheblich. Sollte so eine Hintergrundkontrolle nicht selbstverständlich sein? Interessant ist diese Frage dahingehend, dass letztendlich erhebliche Kosteneinsparungen realisiert werden können, da teure Wartungen nur dann durchgeführt werden, wenn sie notwendig sind. Wer realisiert diese Kosteneinsparungen? Der Aufzug gehört dem Betreiber, also sollten die Einsparungen auch hier ankommen.
Dabei zeigt sich ein dritter Aspekt: Wartungsfirmen sind natürlich daran interessiert, Gewinne zu erzielen. Dabei werden möglicherweise Komponenten für den Aufzug eingebaut, die mit erheblichem Aufschlag nebst Installationskosten an den Betreiber berechnet werden. Letztendlich holt sich der Betreiber diese Kosten von den Nutzern zurück. Können Nutzer und Betreiber kontrollieren, was diese verbauten Komponenten tatsächlich kosten?
Bezogen auf das bereits genannte Aufzugnotrufgerät zeigt ein Vergleich zwischen den Preisen der Hersteller und den berechneten Preisen oft Aufschläge von weit über 100 Prozent! Ein Vergleichsangebot direkt vom Hersteller kann hier einfach vertrauensbildend wirken. Noch einfacher ist eine Prüfung der laufenden Kosten für dieses Notruftelefon. Oft werden traditionell Kosten für einen Festnetzanschluss der Telekom plus Aufschläge berechnet. Stand der Technik ist aber die Übertragung per GSM (Mobilfunknetz). Wer sich hier mit den Tarifen auskennt, sieht sehr schnell, dass eine SIM-Karte mit wenig Gesprächsvolumen deutlich günstiger sein kann.
Der vierte Punkt ist ein technischer Clou: Das vorgeschriebene Notruftelefon und die Hintergrundüberwachung können miteinander kombiniert werden. Man kann also die Überwachung ohne großen Installationsaufwand und bei sehr überschaubaren Kosten als eine Einheit beauftragen! Aus diesem Produkt lässt sich dann noch ein elektronisches Aufzugsbuch ableiten. Dieses Aufzugsbuch ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben – in der Praxis funktioniert die Papierversion aber oft mehr schlecht als recht, da die Verwaltung zwischen zu vielen Parteien aufgeteilt ist, wo einer auf den anderen zeigt. In der elektronischen Form laufen alle Daten zusammen und werden in einem Konto gemanagt. Somit fallen dann Vertrauen und Kontrolle zusammen – der Widerspruch löst sich auf!
Mehr zum Thema Aufzugsnotruf, Aufschaltung, Übertragungstechnik, technische Überwachung, In-Augenschein-Nahme und elektronisches Aufzugsbuch stellt die Firma SafeSolutions GmbH unter www.safesolutions.de bereit. SafeSolutions wirbt um Ihr Vertrauen – und lässt sich gerne kontrollieren!
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