Umsetzung der elektronischen Rechnung erfolgt auf der Basis von XRechnung

Umsetzung der elektronischen Rechnung erfolgt auf der Basis von XRechnung

Das Thema E-Rechnung ist derzeit aktuell wie nie zuvor: Zum einen hat das Bundesministerium des Innern (BMI) seinen Referentenentwurf zur E-Rechnungs-Verordnung am 22. Juni 2017 der Verbändeöffentlichkeit zugänglich gemacht. Am selben Tag wurde der in diesem Entwurf genannte Standard XRechnung ohne Änderungen vom IT-Planungsrat verabschiedet. Der ITPlanungsrat hat dabei den Standard XRechnung als maßgeblich für die Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 in Deutschland beschlossen. Damit sind föderal übergreifend alle nationalen Hoheitsträger (Bund/Länder/Kommune) gehalten, die Umsetzung der elektronischen Rechnung auf der Basis von XRechnung vorzunehmen. Diese Wirkung tritt sofort in Kraft. Zum anderen wurde am 28. Juni 2017 der europäische CEN/TC 434 Standard EN 16931 für E-Invoicing veröffentlicht. Damit laufen nun die Fristen zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU.

Am 27. und 28. Juni 2017 kamen in Wiesbaden auf Schloss Biebrich auf Einladung des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Verbandes elektronische Rechnung (VeR) über 150 Teilnehmer aus der Öffentlichen Verwaltung und der Privatwirtschaft zusammen, um konkrete Maßnahmen zur Einführungen der E-Rechnung in Deutschland zu diskutieren und erste Erfahrungen hierzu auszutauschen. In zahlreichen Keynotes, Diskussionsrunden und Vorträgen wurden nicht nur die für Deutschland spezifischen Aspekte in der Öffentlichen Verwaltung und der Privatwirtschaft betrachtet, sondern darüber hinaus auch die Erfahrungen der im Thema weiter fortgeschrittenen Länder wie z. B. Österreich, Schweden und Dänemark näher betrachtet.

Besonders die erst seit dem 22. Juni 20017 verankerte zentrale Rolle der XRechnung wurde im Rahmen des E-Rechnungs-Gipfels intensiv diskutiert. Denn nicht nur für die Öffentliche Verwaltung hat dieser Standard große Auswirkungen, sondern auch die Privatwirtschaft als Rechnungssteller muss sich nun mit einer raschen Umsetzung befassen. In diesem Zuge wurde im Rahmen der Tagung auch der aktuelle Projektstand für die zentrale Rechnungseingangsplattform des BMI und BMF vorgestellt. Der angestrebte Zeitplan ist sportlich: bereits ab 1. Juni 2018 soll der Roll-out im gesamten Geschäftsbereich des BMI erfolgen. Durch die frühzeitige Pilotierung der E-Rechnung am Bundesverwaltungsamt (BVA) bereits ab 2013 liegen jedoch inzwischen zahlreiche Praxiserfahrungen vor und schaffen so sehr gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung. Eine Erkenntnis ist, dass der Anbindung von Lieferanten eine Schlüsselrolle zukommt.

Als Fazit des diesjährigen E-Rechnungs-Gipfels lässt sich festhalten, dass 1. die E-Rechnung verpflichtend für alle wird, die dem Bund Rechnung stellen wollen, 2. der Bund eine zentrale Lösung für alle Bundesbehörden anbieten wird, 3. mit der XRechnung ein auf dem CEN-Standard beruhendes Format für elektronischer Rechnungen per Rechtsverordnung festgelegt wird und 4. mit einer zügigen Ausweitung der Verpflichtung zur E-Rechnung in allen Bereichen zu rechnen ist.

Auf der Website des E-Rechnungs-Gipfels www.e-rechnungsgipfel.de werden zahlreiche Informationen rund um die E-Rechnung zur Verfügung gestellt. Nebst einer umfangreichen aktuellen Marktstudie, sind ausgewählte Vorträge (u. a. auch zu oben erwähnter zentraler Rechnungseingangsplattform des BMI und BMF) sowie der Referentenentwurf zur E-Rechnungs-Verordnung als freier Download verfügbar.

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