KUMAVISION auf der MedTec

KUMAVISION auf der MedTec

KUMAVISION präsentiert auf der Medtec in Stuttgart (Halle 3/Stand C28) Antworten auf drängende Fragen der Medizintechnik-Branche. Der ERP-Spezialist hat seine Branchensoftware für Medizintechnik-Fertiger und Händler auf die neuen Anforderungen im Qualitätsmanagement nach ISO 13485:2016 vorbereitet. Aber auch andere aktuelle Themen und Trends wie die Medical Device Regulation (MDR), die Unique Device Identification (UDI) oder die Digitalisierung von Prozessen bestimmen die laufende Weiterentwicklung der Software.

Sie ist die zentrale Herausforderung für die Medizintechnik-Branche im kommenden Jahr – insbesondere im Mittelstand: Die neue Norm ISO 13485:2016. Mit der revidierten Norm müssen alle Prozesse rund um das Qualitätsmanagement von Medizinprodukteherstellern und deren Zulieferern im Rahmen eines risikobasierten Ansatzes entwickelt werden. Dies erfordert eine signifikante Ausweitung des Risikomanagements gegenüber der Vorgängernorm, die nur Risiken innerhalb der Produktentwicklung und Produktrealisierung als Bestandteil des Managementsystems angesehen hat. "Dieser Punkt hat ganz wesentliche Auswirkungen auf die eingesetzte ERP-Software, die ja einen Großteil der Prozesse steuert", erklärt Jürgen Baier, Bereichsleiter Healthcare-Solutions bei KUMAVISION. "Deshalb haben wir die Entwicklung der neuen Norm intensiv verfolgt und lassen sie in die Weiterentwicklung unserer Branchenlösung einfließen. So können sich unsere Kunden darauf verlassen, dass sie bei den sich rasch verändernden Rahmenbedingungen optimale Unterstützung erhalten." Dafür wurde das bestehende QM-Modul neu aufgebaut und funktional erweitert. Beispielsweise wird die Failer Mode and Effective Analysis (FMEA) mit aufgenommen. Das Standardverfahren zur Risikoanalyse und -bewertung ist ein effektives Werkzeug, um den risikobasierten Ansatz der Prozessentwicklung umzusetzen.

KUMAVISION dokumentiert eigene Prozesse
Da von der neuen Norm ausdrücklich auch die Lieferanten erfasst sind, muss KUMAVISION nicht nur die Prozessteuerung der Software anpassen, sondern dokumentiert auch die eigenen Wertschöpfungsprozesse innerhalb des Release Managements. Somit kann KUMAVISION seine Kunden bei deren Validierungsvorlagen unterstützen. "Als einer der leistungsstärksten Microsoft-Partner im deutschsprachigen Raum sind wir in der Lage, die Forderungen der neuen Norm schnell und sicher umzusetzen und unsere Kunden im Auditierungsprozess zu unterstützen", so Baier.

Neue Regeln der MDR abgebildet
Ähnlich ist die Situation bei der Medical Device Regulation (MDR). Sie löst die bisherigen Medizinprodukteverordnungen ab und bringt massive Änderungen mit sich. Unter anderem wurden die Klassifizierungsregeln für Medizinprodukte erneuert. Daher muss jedes Produkt neu bewertet werden. Anforderungen an verschiedene Prozesse wie beispielsweise die Wiederaufbereitung von Einmalprodukten wurden erhöht und die Dokumentationspflicht intensiviert. Zudem gibt es neue Regeln hinsichtlich der Nachverfolgbarkeit, die Produktidentifikation für die Etikettierung und die Unique Device Identification (UDI) Codes. Unternehmen müssen diesbezüglich jederzeit mit unangekündigten Audits rechnen. Auch hier hat KUMAVISION frühzeitig reagiert und bildet die neuen Anforderungen in ihrer Branchensoftware ab. "Vieles davon ist seit Jahren Bestandteil unserer Software, anderes nehmen wir aus aktuellem Anlass mit auf. In jedem Fall stellen wir unseren Kunden kompetente Berater und ein System zu Verfügung, mit dem sie verschärfte Anforderungen heute und in Zukunft nicht fürchten müssen", so Baier.

Über die KUMAVISION AG

Die KUMAVISION AG ist Spezialist für ERP- und CRM-Software auf Basis Microsoft Dynamics NAV bzw. Microsoft Dynamics CRM bei Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistung. Die in Markdorf am Bodensee ansässige Gesellschaft gehört in diesem Bereich zu den führenden Microsoft-Partnern in Deutschland. Seit über 20 Jahren realisiert und implementiert das Unternehmen branchenspezifische Softwarelösungen für den Mittelstand ebenso wie für internationale Konzerne. Die KUMAVISION AG beschäftigt über 350 Mitarbeiter an 16 Standorten, verteilt über Deutschland, Österreich und die Schweiz. Der Umsatz der Gesellschaft im Jahr 2015 betrug 42,9 Millionen Euro.

Weitere Informationen auf der Website der KUMAVISION AG unter: www.kumavision.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

KUMAVISION AG
Oberfischbach 3
88677 Markdorf/Bodensee
Telefon: +49 (7544) 966-300
https://www.kumavision.com

Ansprechpartner:
Armin Schneider-Lenhof
Leiter Marketing
Telefon: +49 (711) 16069-42
Fax: +49 (711) 16069-47
E-Mail: armin.schneider-lenhof@kumavision.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.