„Der eine will es so, der andere so.“
1. Wechselnde Auftraggeber und wechselnde Anforderungen
Problem: „Ein Auftraggeber benötigt ein komplett leeres Fahrzeug, der nächste erwartet Leerpaletten zum Tausch. Wenn ich aber als Auftragnehmer Leerpaletten mitführe, sind gleich zwei oder drei Stellplätze im Lkw besetzt, sofern ich keinen Palettenkasten besitze. Man kann sein Fahrzeug nicht für alle Eventualitäten ausrüsten.“
Tipp: Fragen Sie nach, ob der Auftraggeber Palettenkonten an einer günstig/praktisch gelegenen Stelle führt, worüber eventuelle Palettenschulden ausgeglichen werden können. Sie können auch vor der Beladung Paletten beim Gebrauchthändler kaufen. Diese kosten hier wenige Euro. Denn: Werden Ihnen später fehlende oder beschädigte Paletten belastet, so stehen manchmal mehr als 10 Euro pro Stück auf der Rechnung.
2. Kurzfristige Planung
Problem: „Die Absprachen im Spotmarkt sind sehr kurzfristig. Der Lkw ist oft bereits unterwegs, bevor Details wie etwa Palettentausch geklärt werden. Danach stellt der Auftragnehmer fest, dass sich die Tour nicht gelohnt hat, weil z.B. Palettenschulden entstanden sind.“
Tipp: Bei kurzfristigen Aufträgen sollten Sie die Palettenfrage direkt mit abklären und idealerweise schon für die Planung des Anschlussauftrags beachten. Auch eine Rückgabe der Paletten im Nachgang kann vereinbart werden.
3. Regionale Unterschiede
Problem: „Palettentausch ist kein Automatismus und nicht in allen Ländern Europas üblich. Im Zweifelsfall kommt man hier also nicht nur sprachlich, sondern auch rechtlich nicht weiter.“
Tipp: Informieren Sie sich, wie die Regelungen im Land der Be- bzw. Entladung sind und planen dies bewusst mit ein.
4. Paletten gegen Paletten
Problem: „Bei vielen Vertragsklauseln ist es unklar, wer die Verantwortung und Risiken für den Palettentausch, vor allem für die Rückgabe an der Entladestelle, trägt. Die Wirksamkeit solcher AGB ist rechtlich oft zweifelhaft. Einen Rechtsstreit scheuen dennoch viele, weil sie keine Kosten riskieren wollen.“
Tipp: Unter dem Stichwort „Bonner und Kölner Palettentausch“ gibt es in Deutschland seit langem Modellklauseln der Verbände, die Sie in die Aufträge einbeziehen können. Die Anzahl der angenommenen und getauschten Paletten müssen Sie dabei immer festhalten. So bleiben Sie als Frachtführer z. B. nicht auf dem Risiko sitzen, wenn dokumentiert ist, dass keine Paletten für Sie bereitstanden.
Bonner Palettentausch eignet sich gut für z. B. Linienverkehre, bei denen der Frachtführer das Leergut vom Entladeort immer wieder zur gleichen Ladestelle zurücknimmt.
Kölner Palettentausch ist besser für den Einsatz mit wechselnden Ladestellen. Hier muss der Frachtführer selbst Paletten am Beladeort zur Verfügung stellen. Am Entladeort bekommt er wieder Leerpaletten zum weiteren Gebrauch.
5. Aufrechnungsverbot
Problem: „Weit verbreitet ist der Irrtum, dass es Gesetz sei, dass die Fracht immer erst zu 100 % bezahlt werden muss. Selbst in den Allgemeinen Deutschen oder Österreichischen Spediteurbedingungen gilt dieses Prinzip nur eingeschränkt. In der Praxis ist die Aufrechnung von Frachtlohn und Gegenforderung der Regelfall.“
Tipp: Klären Sie die Tauschbedingungen immer von Anfang an mit. Fragen Sie, wie und was zu tauschen ist: Düsseldorfer Paletten, Europaletten oder teure Gitterboxen? Legen Sie fest, wer verantwortlich ist, falls etwas nicht wie vereinbart klappt. Eine saubere Dokumentation ist das A und O. Den Palettenschein und Lieferschein sollten Sie daher immer trennen und überprüfen, ob auch die passende Palettenstückzahl eingetragen und erkennbar ist, wer wo was von wem erhalten hat.
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